Friedrich (Fritz) von der Tann (Thann), Vormund der Kinder seines verstorbenen Bruders Melchior von der Tann, bekundet, für diese Kinder von Friedrich, Grafen und Herrn zu He., die in der inserierten Lehnsurkunde vom gleichen Tag genannten Lehen empfangen zu haben. Er siegelt zum Zeichen dessen.Der geben ist auff den tag und in dem jare als obgeschrieben steet.
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