Johann (Hans) Hut, Spitalmeister zu Altenrömhild (Altenromhilt), bekundet: Fürst Otto, Graf und Herr zu He., hat im Spital zwei Jahrtage gestiftet entsprechend der inserierten Urkunde vom gleichen Tag. Der Aussteller verpflichtet sich, diesen Bestimmungen nachzukommen, und quittiert dem Grafen über die 500 Gulden, die er für ewige Gülten anlegen wird. Bei Säumnis können die Erben des Grafen an diese Gülten greifen, bis die versäumten Jahrtage nachgeholt und die übrigen Bestimmungen erfüllt werden. Die Gülten dürfen nicht verkauft oder versetzt werden. Der Spitalmeister bittet Hermann, Grafen und Herrn zu He., um Besiegelung; der kündigt sein Siegel an.Der geben ist auff sannt Kilians des heiligen bischoffs abent 1493.
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