Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Römhild (Romhilt) verkaufen mit Zustimmung ihres Fürsten und Herrn Hermann, Grafen und Herrn zu He., aus ihren Nutzungen, Gülten und Zinsen 2 ½ Gulden rheinisch fränkischer Währung jährlichen Zins an Fürst Otto, Grafen und Herrn zu He., für bereits erhaltene 50 Gulden. Otto hat die Gülte für ein ewiges Licht in der Liebfrauenkapelle im Stift zu Römhild erworben, dessen Unterhaltung - Öl, Ampel und andere Notwendigkeiten - die Aussteller übernommen haben. Bei Säumnis sind zwei aus dem Rat auf Mahnung des regiernden Herrn zu He., dem Römhild gehört, zum Einlager in einer offenen Herberge in Römhild verpflichtet, bis die Mängel abgestellt sind. Die Aussteller übernehmen diese Verpflichtungen und kündigen das Stadtsiegel an.Der geben ist auff Mitwochen nach sant Mauricien tag mit seyner geselschafft 1495.
Date:
1495 September 23.
Period (from):
1495-09-23
Period (To):
1495-09-23
Description:
Siegel angehängt, grün in Wachsschüssel, wie 1493 Juli 7.