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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Schwarza/Urkunden, Nr. 208
alte Archivsignatur:
U-N Nr. 1922
Titel:
Berthold, Graf und Herr zu He., bekundet, dem Ritter Zeisolf von Rosenberg zu Haltenbergstetten, dessen Erben oder dem Inhaber der Urkunde 1.000 Gulden zu je 15 Batzen rheinischer Landeswährung schuldig zu sein, die an Kathedra Petri 1528 samt 50 Gulden Zins in Ansbach zurückzuzahlen sind. Wenn es beiden Seiten zusagt, kann die Frist zu denselben Bedingungen verlängert werden. Eine Kündigung ist jeweils zu Kathedra Petri möglich und ein Vierteljahr vorher anzukündigen; der Betrag sowie Kosten und Schäden sind in Ansbach fällig. Bei Säumnis sind alle Kosten und Schäden zu ersetzen. Der Graf stellt dafür Bürgen, die ggf. unverzüglich nach Mahnung einen reisigen Knecht und ein Pferd in ein offenes Wirtshaus in Ansbach, Schweinfurt oder Rothenburg ob der Tauber zum Einlager zu schicken haben. Ausfälle sind zu ersetzen. Wird ein ausfallender Bürge nicht binnen 14 Tagen nach Mahnung ersetzt, sind die übrigen in der beschriebenen Weise zum Einlager verpflichtet. Der Graf verspricht, die Bürgen schadlos zu halten. Es siegeln (1) Graf Berthold und die Bürgen (2) Veit von Lentersheim, Ritter, Amtmann zu Neustadt an der Aisch, (3) Albrecht Gailing, Amtmann zu Hoheneck, (4) Eucharius Zobel zu Rammersdorf, (5) Georg von Seckendorff zu Obernzenn, (6) Wolf von Heßberg zu Colmberg und (7) Johann (Hanns) von Seckendorff zu Obernzenn; diese übernehmen ihre Verpflichtungen.Der gebenn ist am tag Petri ad Cathedra 1527.
Datum:
1527 Februar 22.
Laufzeit (von):
1527-02-22
Laufzeit (bis):
1527-02-22
Darin:
Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.
Beschreibung:
Siegel 1 angehängt, rot in Wachsschüssel, wie 1523 Febr. 23, durch Kreuzschnitt ungültig gemacht, übrige ab.