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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, Hennebergica Weimar/Urkunden, Nr. 14
Titel:
Johann Graf zu He. bekundet, das Erbmarschallamt, das er und seine Vorfahren von den Bischöfen von Würzburg (Wircze-) hergebracht haben, an Dietrich von Hohenberg weiterverliehen zu haben, der an des Grafen Statt Erbmarschall sein soll. Stirbt er ohne männliche Leibeserben, wird der Graf das Amt an den Ritter Berthold von Bibra (Bybera), dessen Bruder Johann (Hansen) von Bibra genannt von Schwarza (Swarcza) und deren Erben verleihen, die dann an des Grafen Statt Erbmarschälle des Bischofs von Würzburg im Feld und an dessen Hof sein und den Marschallstab innehaben sollen. Jeweils der Älteste unter den Erben der Brüder soll das Amt wahrnehmen. Will oder kann der das nicht, soll es ein anderer von den Erben tun. Der Graf oder seine Erben können das Amt im Feld oder am Hof auch jederzeit selbst in die Hand nehmen. Können sie das nicht, sollen die von Bibra sie vertreten. Der Graf stellt sie dem Bischof als Marschälle vor. Er siegelt.Der gegebin ist zu Elgerspurg 1357 an dem dinstage nach sante Johans tage des Theuffers etc.
Datum:
1357 Juni 27.
Laufzeit (von):
1357-06-27
Laufzeit (bis):
1357-06-27
Darin:
Urkunde durch Einschnitte ungültig gemacht.
Beschreibung:
Siegel angehängt, braun, rund, 8 cm Dm., Rest. Im Siegelfeld Henne auf Dreiberg und Buchstaben IOHS. U.: [+S. COMITIS. IOHANNIS. DE. HE]NNENBE[RCH].(Posse Bd. 3 Tafel 48 Nr. 8).
Bibliographie:
Druck: HUB 4 S. 14 f. Nr. 23 (mit Beschreibung des damals noch vollständigen Siegels).