Wilhelm von Maßbach (Maspach) bekundet, daß Heinrich Graf zu He. ihm, seiner Frau Elisabeth, ihren Erben, Söhnen und Töchtern, erblich fünf Hufen im Dorf Poppenlauer (Bappenlur), zwei Pfund Gülte zu Ballingshausen (Baldingeshusen) sowie zu Rothhausen (Rodehusen) den Heroldsberg (Herlingsberg), den Wybelsbach und das Gut, in dem Heinrich (Heintze) von Burghausen (Burghusen) und seine Frau saßen, mit allem Zubehör in Feld und Dorf verliehen hat wie andere Güter, die in Maßbach von ihm zu Lehen rühren. Sterben die Eheleute oder ihre Erben ohne Erben, können sie das Lehen einem anderen von Maßbach zuwenden, dem sie es gönnen. Das Lehen ist, wenn nötig, vom Grafen zu empfangen. Wilhelm siegelt, auch für seine Ehefrau.Daz ist geschehen 1369 an aller Heyligen abinde.
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