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Im anh. Vorstellungsbericht (Bl. 138) ist das Fehlen eines Kindes sowie dessen zusätzlich Rollenübernahme durch das zweite Kind vermerkt. Weiterhin wird ebd. um Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. In der ebenfalls anh. Stellungnahme dazu (Bl. 137) ist zu lesen, dass die Abmeldung des Kindes erst 40 Minuten vor Vorstellungsbeginn erfolgte, ein Ersatz war zwar nicht mehr möglich, das zweite Kind jedoch dazu in der Lage, die Rolle ebenfalls zu spielen. Eine Rücksprache mit den Eltern, mit der Bitte, zukünftig eine "Verhinderung des Kindes [...] rechtzeitig dem Theater mitzueilen", erfolgte laut ebd. auch.