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Brandis ist der Visitationsort.
Bl. 3r-3v: Vorbemerkung zur Ankunft der Visitatoren in Brandis und zur Frage des Rechts, Brandis und die umliegenden Gemeinden zu visitieren.
Bl. 1r-2v, 11r-27v: Schriftwechsel die Visitation in Brandis betr.