Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Bei Sehling sind zwei Verordnungen ediert. Bl. 106r-108r (Wie man den Gemeinen Kasten halten möchte): Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. 1. Abtheilung. Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. 2. Hälfte. Leipzig 1904, S. 94-95. Und Bl. 109r-128r (Wurzen. Gemeine Artikel): Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. 1. Abtheilung. Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. 1. Hälfte. Leipzig 1902, S. 187-189, 193-194. Und: Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. 1. Abtheilung. Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. 2. Hälfte. Leipzig 1904, S. 95-98.
Literatur:
C. A. H. Burkhardt, Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schulvisitationen von 1524 bis 1545. Leipzig 1879, S. 208-213. Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts. 1. Abtheilung. Sachsen und Thüringen, nebst angrenzenden Gebieten. 2. Hälfte. Leipzig 1904, S. 92-94. Helmar Junghans (Hrsg.), Das Jahrhundert der Reformation in Sachsen. Berlin 1989, S. 77.
Bemerkung:
Am Abend des 11.05.1542 trafen die Visitatoren in Wurzen ein. Vgl. Bl. 43r.
Datierung des Berichts auf Bl. 178r: Wurzen, 28.11.1542.
Im Protokoll finden sich v. a. Angaben zu den Einkommensverhältnissen und Verordnungen.