Als Die Gnädigste Chur- und Fürstl. Sächs. Ober-Vormundschafft/ Wegen dero ... Pflege-Sohns/ Des ... Herrn Friedrich Wilhelms des Dritten/ Hertzogs zu Sachsen ... Die Erbhuldigung Durch die darzu Hochverordnete Herren Commissarien von dero unterthänigsten Städten und Aembtern/ Neustadt/ Sonnenbergk und Neuenhauß/ Den 9. Februar. A. 1670. In und vor dem Fürstlichen Hause zu Neustadt ab- und an-nehmen ließ/ Ist aus denen von dem ... Consistorio zu Coburgk zu erklären vorgeschriebenen Worten Sirachs c. 10. v. 24. Die schuldigste Pflicht eines Gottförchtigen Unterthanen/ und Ambt eines Christlichen Regenten/ Bey der gehaltenen Erbhuldigungs-Predigt In der Pfarr-Kirchen daselbst einfältig gezeiget worden