Den Allzufrühen Todt Des Weyland Wohl-Edlen, Wohlweisen und Wohlfürnehmen Herrn Herrn Gottfried Zimmermanns Wohlfürnehmen des Raths zu Wittenberg Wie auch daselbst, und in Zerbst privilegirten, Buchhändlers Als Selbiger Anno 1723. den 17. Augusti seelig im Herrn entschlieff Und den 29. darauff War der XIV. Sonntag nach Trinit. Mit einer Gedächtniß-Predigt öffentlich beerdiget wurde Beklagten in folgenden Zeilen Die Sämtliche Hartmannische Familie Und Johann Gottfried Conradi Buch-Händler in Franckfurt an der Oder.