Die Staatsregierung hat den Volksvertretern des hiesigen Landes die Eröffnung gemacht, daß sie bei der Neugestaltung des Gerichtsverfahrens zwar Mündlichkeit und Oeffentlichkeit einzuführen wünsche, jedoch ohne das Institut der Geschworenengerichte : ... Aus all diesen gründen fühlen wir uns gedrungen gegen die Vorlage der Staatsregierung wegen Wegfalls der Schwurgerichte zu protestiren und im Interesse des Herzogs und der Staatsbürger die getreue Erfüllung der geleisteten Zusage zu verlangen