Titel
Ordnung/ Statuta/ und Regiments-Verbesserung/ Der Löblichen Uhralten Stadt Erffurdt : Wie dieselbe von denen dazumahl verordneten Vormündern von Viertel und Handwercken angefangen/ Und Hernach mit wohlbedächtigen reiffen Rath und Einwilligung der Vierherrn/ der Vormünder von Vierteln und Handwercken/ und gantzer Gemeinde unverruckt und in Ewigkeit also zu halten beschlossen und publiciret worden ; So geschehen ... Im Funffzehenhunderten und Zehenden Jahre
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