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Römischer Kayserlicher auch zu Hungern vnnd Behem Königlicher Mayestat, etc. Ausschreiben, Gebot und verbot, die Müntz belangend : Darinnen erstlich die Gueten Taler, welche hinfuran im Königreich Behem ... geng und geb sein, Vnd alsdann die Vnwirdigen Taler ... so vermüg des Landtagsbeschluß, den Montag nach Lichtmeß, diß 1577. Jars zu Prag Publicirt worden ... Valuirt, verzaichnet ...Ausschreiben, Gebot und verbot, die Müntz belangend
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