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Der Probst des Naumburger Dokkapitels Ernfried und das Kapitel beurkunden die Zueignung eines mansus in Grochlitz dem Altar der hl. Katharina.
Reg. Rosenfeld, Nr. 278
Datumszitat:
Datum a.d. 1317, Kal.Dec.
Transkription Vollregest:
Ernfridus prepositus und das ganze Nuenburger Capitel bekennen, dass sie mit Zustimmung ihres Bischofs Henricus einen mansus im pagus der villa Grochelus [Grochlitz], der durch den Tod des Conradus dictus de Grochelus an den Dekan Ulricus als Obedienciarius dieser villa zurückgefallen war, auf die Bitte des Dekans dem Altar der hl.Katherina, in der Mitte des monasterium gegen den „neuen Chor“ erbaut, mit allem Zubehör und Einkünften zugeeignet haben mit der Bestimmung, dass die matrona Elyzabeth und ihr Sohn Ulricus de Berghoven, scolaris des decanus Ulricus, den mansus für ihre Lebenszeit gegen die in der ordinacio des Dekans für die zu dem Altar gehörigen Güter festgesetzten Leistungen an den Altar und gegen eine jährliche Abgabe von einem chorus avene , 9 solidi denariorum und 6 pulli zum Feste h. Michaelis an den obedienciarius von Grochelus behalten sollen, und dass er nach ihrem Tode mit andern von dem Dekan für jenen Altar in Nyecasticz [Nixditz b. Zeitz] und Nunnewitz angekauften Güter, der Ordinario desselben entsprechend, an die vicaria fallen solle. Henricus ep. Nuenburgensis gibt seine Zustimmung und kündigt sein Siegel an. Datum a.d. 1317, Kal.Dec.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Heinrich I.
(2) Naumburger Domkapitel = beschädigt
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Tradicio unius mansi in Grochelis ad altare s. Katherine virginis.
(b) 14. Jh. G.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Plica: F. No. 44. (saec. XVIII)
Urkunde zum gleichen gegenstand wie DStA Naumburg, Urk. 242.