Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Der Naumburger Bischof Rudolf v. Nebra beurkundet die Einziehung von 10 Mark von Johannes v. Dreileben, die dieser widerrechtlich erworben hatte, und bestätigt demselben die Verleihung einer Kurie.
Der Naumburger Bischof Rudolf v. Nebra beurkundet die Einziehung von 10 Mark von Johannes v. Dreileben, die dieser widerrechtlich erworben hatte, und bestätigt demselben die Verleihung einer Kurie.
Reg. Rosenfeld, Nr. 472
Datumszitat:
Datum et actum a.d. 1355, in die s. Johannis ad portam Latinam, in castro nostro Schonenberch.
Transkription Vollregest:
Rudolphus ep. Nuenburgensis [Naumburg] bekennt, dass er 10 marc Einkünfte, die Johannes de Dreleyben [Dreileben], damaliger scolasticus seiner Kirche, nunmehriger prepositus Sultzensis, von der matrona Margareta, Witwe des verstorbenen miles Johannes de Gronenberch [Grünberg], welche dieselben als dotalicium in precaria civitatis nostre Nuemburch besass, für seine Lebenszeit gekauft hatte, in dem Glauben dass dieselben durch den Tod der matrona der Kirche heimgefallen seien, eingezogen und zurückbehalten habe, aber durch eine Urkunde des Bischofs Wythego besser unterrichtet, mit Zustimmung des Capitels diese Verleihung, sowie die Verleihung der von Johannes eine Zeit lang bewohnten Curie auf Lebenszeit durch denselben Bischof Wythigo, Oheim desselben, ihm bestätige. - Mitbesiegelt von Ludewicus prepositus, Theodericus de Gatirleybin [Gattersleben] senior, Stellvertreter des abwesenden Dekans und Capitel. Datum et actum a.d. 1355, in die s. Johannis ad portam Latinam, in castro nostro Schonenberch [Schönburg].
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Rudolf I. = beschädigt
(2) Naumburger Domkapitel = beschädigt
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) 14. Jh. Super X marcis in precaria Nuemburgensi. - inutilis.-