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Das Naumburger Domkapitel beurkundet mit Zustimmung des Bischofs Rudolf, dass der Dompropst aus Mangel an Pfründen und Obödienzen seine Benefizien in Rasseberg und Kistericz nur an solide "canonici emancipati" übertragen soll.Naumburg » Domstiftsarchiv Naumburg » 1. Urkundenarchiv
Das Naumburger Domkapitel beurkundet mit Zustimmung des Bischofs Rudolf, dass der Dompropst aus Mangel an Pfründen und Obödienzen seine Benefizien in Rasseberg und Kistericz nur an solide "canonici emancipati" übertragen soll.
Datumszitat:
Acta sunt hec a.d. 1358, feria II post dominicam, qua cantatur letare.
Transkription Vollregest:
Borghardus prepositus, Theodericus de Gatirsleybin senior und Capitel der Nuemburger Kirche bekennen, dass sie in Erwägung, dass viel mehr canonici emancipiert als Praebenden vorhanden seien und auch die Zahl der Obedienzen zu ihrer Versorgung nicht ausreiche, mit Zustimmung ihres Bischofs Rudolfus beschlossen haben, der Dompropst solle von den seinem Präsentationsrecht ( auch an Laien ) unterstehenden Benefizien die Parrochialkirche in Rassenberg mit der Capelle daselbst, und die Kirche in Kistericz künftig nur an solide canonici emancipati übertragen. Bestätigt von Bischof Rudolfus; ausserdem besiegelt von dem Capitel, dem Propst und Theodericus de Gatirsleybin senior. Acta sunt hec a.d. 1358, feria II post dominicam, qua cantatur letare.
Siegel:
4 SP an Pergamentstreifen
(1) Bischof Rudolf I. = Frgm.
(2-4) = Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) Littera ep. Rudolfi super perochias in Kystricz et Rastinburg conferendis.