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Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt auf Bitten seines Thesaurars, Hermann von Etzdorf, dessen Anordnung über das Ministieren von Wein an die Mitglieder des Domkapitels an bestimmten Festtagen.
Der Naumburger Bischof Withego II. bestätigt auf Bitten seines Thesaurars, Hermann von Etzdorf, dessen Anordnung über das Ministieren von Wein an die Mitglieder des Domkapitels an bestimmten Festtagen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 547
Datumszitat:
Datum a.d. 1375, in die annunciacionis h. Marie virg. gl.
Transkription Vollregest:
Wiko [Withego], ep. (d. et ap. S. gr.) Nuemburgensis [Naumburg], bestätigt die Anordnungen seines thesaurarius Hermannus de Eczilsdorf [Hermann von Etzdorf], dass die Feste h. Martini und h. Mathie (24. Febr.) alljährlich in üblicher Weise in der Kirche gefeiert werden sollten, und dass der jedesmalige thesaurarius an diesen Tagen einem jeden Capitularen 1 stopa besseren Weines aus den Weinbergen der thesauraria von dem neuen Jahrgang, Nuemburger Mass, dem Propst und Dechant das doppelte, den Vicarien und dem succentor je 1 quartale und den 2 ecclesiastici eine halbe Stopa ministrieren solle,- auf die Bitte des Hermannus [Hermann] in Anbetracht seiner Verdienste um die Hebung der thesauraria, vor allem ihrer Weinberge und Hopfengärten.
Bestätigt von Propst Borghardus [Burchard], Dechant Johanes [Johannes] und Capitel.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) des Bischofs Withego ("maius") = Frgm.
(2) des Domkapitels = Frgm.