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Der Naumburger Bischof Christian von Witzleben verspricht, das Geld, dass ihm der Naumburger Kantor Dietrich von Widera gegeben hat, zurückzuzahlen und weist eine bereits abgeschlossene jährliche Rente an den Kantor mit Bedingungen für die Verwendung an.
Der Naumburger Bischof Christian von Witzleben verspricht, das Geld, dass ihm der Naumburger Kantor Dietrich von Widera gegeben hat, zurückzuzahlen und weist eine bereits abgeschlossene jährliche Rente an den Kantor mit Bedingungen für die Verwendung an.
Reg. Rosenfeld, Nr. 604
Datumszitat:
Datum a.d. 1387, in die h. Lucie virg. et mart.
Transkription Vollregest:
Cristanus ep. Nuemburgensis [Bischof Christian zu Naumburg] bekennt, dass Dytherus [Dietrich] de Wedera, cantor in Nuemburg [Naumburg] und sein cappelanus, ihm 10 Pfund Schock gross. precis. zum Ankauf einer neuen Pfanne für sein Brauhaus in seiner curia episcopalis in Nuemburg gegeben habe, und verspricht sie ihm oder seinem Nachfolger in der Pflege des cohorales der Kirche binnen 2 Jahren zurückzuzahlen; gleichzeitig überweist er ihm, da er bereits mit Zustimmung seines Capitels eine jährliche Rente von 1 Schock gross. pecis. von seiner curia episcopalis dem provisor und obedienciarius der chorales verkauft habe, alle Einkünfte dieser Curie samt denen des Brauhauses unter der Bedingung, dass Dytherus oder sein Nachfolger dies Schock Rente an die chorales zahle, die Unterhaltung der Brauerei bestreite und den erübrigten Reinertrag von obiger Schuld in Abschlag bringe.
Siegel:
SP "minus" des Bischofs Christian an Pergamentstreifen = Frgm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Littera (choralium) super sexagena de curia episcopali.