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Die Brüder Rudolff, Borckart und Hanns, Herren von Tutinberg, bekennen den Verkauf von 3 rhein. Gulden Jahreszins auf das Dorf Molschitz an den Naumburger Dompropst, Dechant und das Kapitel und geloben dem Kapitel eine schriftliche Bestätigung des Kaufs vorzulegen oder die Kaufsumme von 90 rhein. Gulden zurückzuzahlen.
Die Brüder Rudolff, Borckart und Hanns, Herren von Tutinberg, bekennen den Verkauf von 3 rhein. Gulden Jahreszins auf das Dorf Molschitz an den Naumburger Dompropst, Dechant und das Kapitel und geloben dem Kapitel eine schriftliche Bestätigung des Kaufs vorzulegen oder die Kaufsumme von 90 rhein. Gulden zurückzuzahlen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 962a
Datumszitat:
.. gegebin n.C.g. 1455, am fritage nach des heiligen waren lichnams tage.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Rudolff, Borckart und Hanns, Gebrüder, Schenken und Herrn zu Tutinberg, bekennen, dass sie dem Dompropst, Dechant und Capitel zu Numburg 6 rinische Gulden jährlichen Zinses an dem Dorf Molschitz, das sie von Herzog Wilhelm zu Lehen haben, verkauft haben, und geloben, falls sie nicht bis zum nächsten U.L.F. Tag „letzter“ (8. Sept.) dem Capitel eine schriftliche Bestätigung dieses Kaufs von Herzog Wilhelm verschaffen könnten, den Kauf zurückgehen zu lassen und die Kaufsumme von 90 rinischen Gulden am nächsten S. Michals Tag zurückzuzahlen.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Rudolff, Herr von Tutinberg = Fragm.
(2) Borckard, Herr von Tutinberg = Fragm.
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) Littera domini Schencken de Tuthenberg.
(b) super XC florenis mutno datis.
(c) Creditur reempta.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
gehört zu
DStA Naumburg, Cop. d. vorschr. n. Kaufbr. f. 109r., Reg. Rosenfeld, Nr. 962b