Diese Webseite verwendet Cookies (Webanalysedienst: Matomo, sowie Sessioncookies). Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung dieser Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutz.
Die Schiedsmänner Rudolff Schenck, Johann Balnhausen, Reinhartt Minckwitz und Hans von Schonaw bekennen im Streit zwischen Bischof Peter von Naumburg und dem von Drutzschen, der Bischof habe ihn mit dem Gericht zu Wittchendorf belehnt, aber eine Ausbreitung des Halsgerichts auf die Felder des Dorfes verboten.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 87r.
Datierung:
?1460 Januar 28?
Ort:
?
Regest:
Die Schiedsmänner Rudolff Schenck, Johann Balnhausen, Reinhartt Minckwitz und Hans von Schonaw bekennen im Streit zwischen Bischof Peter von Naumburg und dem von Drutzschen, der Bischof habe ihn mit dem Gericht zu Wittchendorf belehnt, aber eine Ausbreitung des Halsgerichts auf die Felder des Dorfes verboten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1017
Datumszitat:
Geben am montag nach Pauli Conversionis, a.d. [14]60.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Rudolff Schenck, Hauptmann, Johann Balnhausen, Kammermeister zu Czeytz, sowie Reinhartt von Minckwitz zu Czangenbergk und Hans von Schonaw zu Dolen, als beiderseits bevollmächtigte Schiedsmänner zwischen Bischof Peter zu Numburgk und dem von Drutzschen zu Wittichendorff über die Gerichte daselbst zu Witchindorff, derentwegen der Bischof dem von Drutzschen die Belehnung verweigert habe, bekennen darüber, dass ihn nunmehr der Bischof mit dem Sitz und Dorf Witchindorff, mit dem Gericht über Hals und Hand innerhalb der Dorfzäune und mit dem Erbgericht in dem Hölzchen dabei belehnt habe, und dass die von Drutzschin den Stock aus dem Dorf nach dem Hof versetzen und ihr Halsgericht nicht auf die Felder des Dorfen ausdehnen sollen.
- Besiegelt von den 4 Schiedsmännern, wobei Hans von Schonaw das Siegel des Bernhard von Wolckaw gebraucht.
Zeugen: Otto Pflug, Reinhart von …1), Heintz von Schopperitz zu Kirtzschitz d. ält., Heintz von Schopperitz zu Summeritz, Hans …1) Richter zu Czeytz.
1) Lücke; war im Orig. verblichen.