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Der Ordinarius Ditterich von Buchenstorff ordnet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Leipzig an, die 40 Gulden Zins auf ihrem Rathaus für eine Stiftung eines Studenten zu nutzen, zunächst sein Vetter Nickel, danach soll aber zeitnah eine weitere Bestimmung erfolgen und im Fall vom Rückkauf der Zinsen soll das Geld ähnlich zugunsten eines Studenten angelegt werden.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Lib. flavus fol. 3v.
Datierung:
?1463 März 14?
Ort:
Leipzig
Regest:
Der Ordinarius Ditterich von Buchenstorff ordnet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Leipzig an, die 40 Gulden Zins auf ihrem Rathaus für eine Stiftung eines Studenten zu nutzen, zunächst sein Vetter Nickel, danach soll aber zeitnah eine weitere Bestimmung erfolgen und im Fall vom Rückkauf der Zinsen soll das Geld ähnlich zugunsten eines Studenten angelegt werden.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1038
Datumszitat:
geschrieben zu Leyptzgk, n.C.g. 1463, am montag nach Gregorii.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Schreiben des Ditterich von Buckenstorff, Ordinarius zu Leyptzgk, an Bürgermeister und Rat daselbst, in dem er anordnet, dass die 40 Gulden Zins, die er auf ihrem Rathaus gekauft, zu einer Stiftung für einen Studenten dienen und zunächst seinem Vetter Nickel von Buckenstorff, bis er Doctor werde, gegeben, dann aber nach Bestimmung des ältesten Buckenstorff (die in 4 Wochen aber erfolgen muss) einem der Familie zum Studium auf 10 Jahre bis zur Erlangung der Doctorwürde verliehen werden sollten; falls nicht rechtzeitig die Bezeichnung des Stipendiaten erfolge, solle der Rat nach eigenem Gutdünken einen erwählen; bei etwaigem Rückkauf der Zinsen, solle der Rat das Capital von neuem in dieser Weise anlegen, er solle auch seine Bücher aufbewahren und dem betr. Studenten zum Studium überlassen, aber über ihre Vollzähligkeit, Benutzung und Erhaltung wachen, und den Studenten für Schäden haften lassen; ihre Zahl wird auf 42 gebundene Bücher und von ihnen folgende angegeben: Decretum, decretales, sextus, Clementinae, testamentum vetum et novum, inforciatum, codices und volumen, Speculator, summa hostiensis; lectura domini Anthonii de Butri super omnibus libris decretalium (darunter auch de modo veneciano) in verschiedenen Bänden; sein remissorium, scolastice von ihm selbst geschrieben, processus Awerbach; instrumenta, questiones dominicales et veneriales, 2 Teile viatici, psalterium, lectura domini, [abbatis] Panor [-mitani] in verschiedenen Bänden, lectura domini Domi[nici] de St. Gemi[niano] super sexto in 3 Bänden, lectura Jo. de Ymmo, speculum saxonum mit dem liber feudorum auf venecianer Papier, ius municipale oder „weychpilde rechtt“, sein remissorum über den Sachsenspiegel und andere libri vulgares; - dafür solle der Stipendiat täglich 5 Pater noster und 5 Ave Maria für ihn beten.