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Der Ordinarius Ditterich von Buchenstorff ordnet dem Bürgermeister und Rat der Stadt Leipzig an, die 40 Gulden Zins auf ihrem Rathaus für eine Stiftung eines Studenten zu nutzen, zunächst sein Vetter Nickel, danach soll aber zeitnah eine weitere Bestimmung erfolgen und im Fall vom Rückkauf der Zinsen soll das Geld ähnlich zugunsten eines Studenten angelegt werden.

Reg. Rosenfeld, Nr. 1038
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