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Der Naumburger Bischof Heinrich erteilt Hansz Tumpeling [Tümpling] die Erlaubnis zum Verkauf diverser Zinsen an die Vikare seiner Kirche für 52 rhein. Gulden.
Der Naumburger Bischof Heinrich erteilt Hansz Tumpeling [Tümpling] die Erlaubnis zum Verkauf diverser Zinsen an die Vikare seiner Kirche für 52 rhein. Gulden.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1179
Datumszitat:
Geben am sontag noch Viti, anno [14]79.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bischof Heinrich zu Numburg erteilt Hansz Tumpeling [Tümpling] seine Bewilligung zu dem Verkauf folgender Zinse: 13 neu Groschen 3 Pfennig von Bartil Mule zum Roedichen [Rödigen] von ½ Hufe, 3 neue Gr. von Lorentz Fischer zu Numburg [Naumburg] von 3 Äckern, 4 n. Gr. von Kipping in der nuwen gasse [Neugasse] von 4 Äckern, 45 n. Gr. von Oszwald Becker zu Lengefelt [Lengefeld] von 9 Äckern Gehölz, die von ihm und dem Stift zu Lehen rühren, - an die Samnung der Vicarie seiner Kirche für 52 rhein. Gulden auf Wiederkauf in 3 Jahren.
Siegel:
(1) = appr. in dorso
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) sec. XVI. I. H.: Lengenfelt und Kaetschenn.
(b) der Commun Kiariorum zuständige
(c) sec. XVI. ex.: Erbzinsen. Jacob Schrötter, Hans Rindfleisch, prius Baltzer Krausshar.