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Kaiser Friedrich belehnt den Naumburger Bischof Ditterich mit den Regalien und Reichslehen seines Stifts, sofern er gegenüber dem Herzog Wilhelm von Sachen, in Vertretung des Kaisers, bis zum nächsten Michaelistag den Lehnseid schwört und die Lehen dort empfängt.
Kaiser Friedrich belehnt den Naumburger Bischof Ditterich mit den Regalien und Reichslehen seines Stifts, sofern er gegenüber dem Herzog Wilhelm von Sachen, in Vertretung des Kaisers, bis zum nächsten Michaelistag den Lehnseid schwört und die Lehen dort empfängt.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1198
Datumszitat:
Geben zu Wien, am leczten tag may n.C.g. 1482, der reiche röm. 43, kaisert. 31, hung. 24.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Friederich römischer Kaiser, König zu Hungern, Dalmacien, Croacien, Herzog zu Osterreich, Steyer, Kerndten, Krain, Herr auf der windischen March, zu Portenaw, Graf zu Habspurg, Tirolt, Pfirtt, Kiburg, Markgraf zu Burgaw, Landgraf in Elsas, erteilt dem Bischof Ditterich zu Neumburg auf seine Bitte, da er nicht persönlich an seinem Hofe habe erscheinen können, die Belehnung mit seines Stifts Regalien und Reichslehen mit der Bestimmung, dass er in die Hände des Herzogs Wilhelm zu Sachssen, Landgrafen in Dhoeringen und Markgrafen zu Meyssen, an seiner Statt bis zu nächsten Michaelistage den Lehnseid als geistlicher Reichsfürst ablegen und von diesem die Lehen empfangen solle, - und weist alle Stiftsmannen an den Bischof als ihren Herrn bei 40 Mk Goldes Poen.
Kaiserliches Majestätssiegel.