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Dekan, Ältester und Kapitel von Naumburg bekennen, dass Volradus de Eczelsdorff, Bevollmächtigter des verstorbenen Kantors Nicolaus de Ertmansdorff, ihnen in ihrem Auftrag von der Hinterlassenschaft Ertmansdorffs 200 rhein. flor. und aus eigenem Vermögen 100 flor. überlassen habe, zur Lesung von Messen für den Verstorbenen.
Dekan, Ältester und Kapitel von Naumburg bekennen, dass Volradus de Eczelsdorff, Bevollmächtigter des verstorbenen Kantors Nicolaus de Ertmansdorff, ihnen in ihrem Auftrag von der Hinterlassenschaft Ertmansdorffs 200 rhein. flor. und aus eigenem Vermögen 100 flor. überlassen habe, zur Lesung von Messen für den Verstorbenen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1309
Datumszitat:
a. nat. dom. 1494, XII mens. mart.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Guntherus de Bunaw, decretorum doctor und Decan, Andreas Konritz senior und Capitel von Numburg bekennen, dass der Canonicus Volradus de Eczelsdorff, in decretis licenciatus, Bevollmächtigter und Treuhänder des verstorbenen Canonicus und Cantors Nicolaus de Ertmansdorff, auch von ihnen beauftragt, von der Hinterlassenschaft des letzteren 200 flor. rinen. zum Ankauf eines Zinses von 12 flor., von dem an jedem Mittwoch und Donnerstag zum Gedächtnis desselben 2 Messen im Hochaltar gelesen werden sollten, und aus seinem eigenem Vermögen 100 flor. ihnen und ihrer fabrica zugewandt und geschenkt, damit von deren Zinsen = 6 flor. jeden Sonnabend zu seinem Gedächtnis am Hochaltar zu Ehren der hl. Jungfrau Maria Messe gelesen werde, und bestätigen diese Anordnungen, die in das Totenbuch eingetragen werden sollen.