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Papst Alexander VI. bewilligt Dekan und Kapitel von Naumburg, dass in ihrer Kirche vor Tagesanbruch nach dem officium motunitate mit den laudes eine Messe gehalten werden dürfe und verleiht ihnen Absolution von den ihnen auferlegten Kirchenstrafen.
Papst Alexander VI. bewilligt Dekan und Kapitel von Naumburg, dass in ihrer Kirche vor Tagesanbruch nach dem officium motunitate mit den laudes eine Messe gehalten werden dürfe und verleiht ihnen Absolution von den ihnen auferlegten Kirchenstrafen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1330
Datumszitat:
Dat. Rome apud s. Petrum, a.inc.d. 1496, V. id. mart., a. pont. V.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Papst Alexander (VI.) bewilligt dem Decan und Capitel von Nuemburg auf ihre Petition unter gleichzeitiger Absolution von allen über sie verhängten Kirchenstrafen, dass in ihrer Kirche vor Tagesanbruch nach dem officium matutinate von einem Canonciker, Vicar oder Presbyter zugleich mit den laudes eine Messe gehalten werden dürfe, wie sie beschlossen hätten.
Siegel:
Bleibulle an rot-gelber Seide
(1) Alexander papa VI
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Indultum dicendi Missam ante diem dominorum capituli Nuemburgensis.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Auf dem Bug: Mitte: S. Veccia. - rechts: Jo. de Turchis.
unter dem Bug, links: T. Ponsectus. A. Biues. B. de Briano. Ja. de Bostis. D. de Xonn.
Mitte: Jo. de Pebegt.
rechts: Ja. Questenberch.
Rücken: Jo. Ortega.