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Herzog Georg von Sachsen erteilt im Auftrag seines Vaters, Herzog Albrechts, als Lehnsherr Hans von Schonnefeldt seine Zustimmung zum Zinsverkauf von 4 rhein. Gulden auf die Hälfte des Dorfes Dobern für 72,5 Gulden und bestimmt, dass der Rückkauf binnen 2 Jahren erfolgen solle.

Reg. Rosenfeld, Nr. 1351
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