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Papst Eugenius IV. teilt dem Abt des Klosters St. Georgii außerhalb von Naumburg mit, dass er wegen unzureichender Einkünfte der scolastria in Naumburg den Propst der Bibraer Kirche mit Übertragung an Heinricus Stoube de Goch, nachdem der jetzige Inhaber Johannes Stoube resigniere, sowie mit der Vereinigung und Inkorporation eines canonicats und einer größeres Praebende beauftragt habe, es nun aber Probleme mit dem Naumburger Kapitel gäbe und deshalb der Abt diese Sache untersuchen solle.
Papst Eugenius IV. teilt dem Abt des Klosters St. Georgii außerhalb von Naumburg mit, dass er wegen unzureichender Einkünfte der scolastria in Naumburg den Propst der Bibraer Kirche mit Übertragung an Heinricus Stoube de Goch, nachdem der jetzige Inhaber Johannes Stoube resigniere, sowie mit der Vereinigung und Inkorporation eines canonicats und einer größeres Praebende beauftragt habe, es nun aber Probleme mit dem Naumburger Kapitel gäbe und deshalb der Abt diese Sache untersuchen solle.
Reg. Rosenfeld, Nr. 871
Datumszitat:
Dat. Florentie, a. inc. dom. 1435, VIII. Kl. nov., a. pont. V.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Papst Eugenius (IV.) teilt dem .. Abt des Klosters s. Georgii ausserhalb der Mauern von Nuemburg mit, dass er seiner Zeit, da Johannes Stoube die von ihm besessene scolastria in Nuemburg resignieren wollte, auf die Bitten des Heinricus Stoube de Goch, Rectors der Parrochialkirche in Gersun in der Leodienser Diözese, wegen der unzureichenden Einkünfte der scolastria den .. Propst der B(r)ebracenser [Bibra] Kirche ss. Justi et Clementis in der Maguntiner [Mainzer] Diözese angewiesen hatte, nach Resignation des Johannes dem Heinricus die Scolastria zu übertragen und, wenn seine Angaben auf Wahrheit beruhten, mit derselben seiner Bitte gemäss ein canonicat und grösserer Praebende zu vereinigen und zu incorporieren, dass nun aber Decan und Capitel von Nuemburg gegen das von dem Propst der Brebracenser Kirche, Johannes Rudolphi de Clivis, ungesetzlich begonnene Verfahren an ihn appelliert und um Zurücknahme jener Incorporation als auf ungenauer Kenntnis beruhend ersucht haben, da die scolastria bisher stets einem Canonicus prebendatus, empancipatus von dem Bischof als ihrem Collator übertragen werde, nun aber dadurch ihnen die Vergabung einer Praebende gegen das ihnen zustehende Recht enzogen zu werden drohe, da auch schon 3 andere Praebenden ihrer Kirche eine der fabrica, zwei 2 Doctoren, die im Studium Lipczense [Leipzig] in der Merseburger Diözese lesen, incorporiert und geteilt seien; der Papst beauftragt daher den Abt mit genauer Untersuchung der Sachlage und Cassierung seiner früheren Verordnung, wenn diese Einwendungen zutreffend seien.
Siegel:
Bleibulle an Hanfschnur
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
Revocacio incorporacionis prebende ad scolastriam.
Beschreibstoff:
Pergament
Bemerkungen:
Vermerke, oben, auf dem Bug: P. de Vivianis; unter dem Bug: Taxe - Jo. Montani. Jo. Montetmen