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Markgraf Dietrich von Landsberg verspricht, die Kleriker der Naumburger Diözese nicht zu bedrücken, den Marktverkehr in den Städten der Naumburger Kirche, den Handels- und Straßenverkehr daselbst, auch die Nutzung der Aue durch die Naumburger Kanoniker nicht zu behindern und erkennt die Rechte des Naumburger Bischofs gegenüber seinen Burgleuten und Ministerialen sowie die bischöfliche Gerichtsbarkeit in Kroppen und Mertendorf an.

Reg. Rosenfeld 158
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