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Martinus de Mutschow, Kantor der Naumburger Kirche verspricht die ihm bewilligte Jahrrente zu entrichten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 657
Datumszitat:
Datum in ecclesia Nuemburgensi, s.a.d. 1403, in die s. Luce evangeliste.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Martinus de Mutschow, cantor der Nuemburger Kirche, verspricht dem Angelus cardinalis Landensis, die ihm vom Papst von den Einkünften des mit der cantoria der Nuemburger Kirche vereinigten archidiaconats terre Pliszenensis der Nuemburger Diözese für Lebenszeit bewilligte Jahresrente von 25 floren. Rinen. Gold jährlich zu entrichten und Bischof, Propst, Decan und Capitel von Nuemburg, die sich für den damaligen cantor zu dieser Zahlung verpflichtet hatten, von ihrer Bürgschaft zu entbinden und schadlos zu halten, und stellt dafür dem Bischof und Capitel die canonici von Nuemburg Johannes Boze und Nicolaus de Fine als Bürgen, die sich ihrerseits unter ihnen Sigeln für Martinus de Muczow verbürgen zu gesamter Hand.
Siegel:
Sig. 1.-3. Pend. An Perg. Streifen: 1.2 Fragen s. depend.
Dorsualvermerk:
Littere obligatorie cantoris nostri super pensione ad vitam cardinalis landensis.