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Entgegnung der Bürgermeister von Naumburg auf Klagen des Domkapitels.
Reg. Rosenfeld, Nr. 645
Datumszitat:
Gegeben n. g. g. 1402, am montage nach Sebastiani
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Entgegnungen der Bürgermeister Herman Sleyffe und Haniko von Ghene zu Nuemborg namens der Stadt auf die Klagen des Domcapitels, die einzeln aufgeführt und beantwortet werden; sie betreffen:
1. das Herrenthor und die Zugbrücke dabei,
2. einen Übergriff des Rats im J. 1386, in dem er in Heinrich Botener’s Brauhaus in der Webirgasse das Bierbrauen für den damaligen Domdechant Johann von Eckirsberge, z.Z. Dompropst, gehindert habe;
3. die Vergewaltigung eines Knechtes Hannus Groͤste am Kloster St. Jorgen im Auftrag des Rates durch den Ratsdiener Heinrich Schraphela u.a. [mit anderer Hand 1381]
4. die Vergewaltigung eines Mannes Schumkessil und seines Sohnes Herman Schumkessil auf der Freiheit im J. 1392 was aber in richterlichem Auftrag und mit Unterstützung des Propsteivogtes Heinrich Ammerbach geschehen sei;
5. dass der Rat im J. 1394 vor dem Herrenthor Pfähle in den freiheitischen Boden habe schlagen lassen;
6. die Fertigstellung des Grabens zwischen Stadt und Freiheit;
7. die Bänke unter dem Herrenthor, die der Rat abgerissen;
8. das Feilhalten von Schuhen vor dem Herrenthor;
9. die Ausübung der peinlichen Gerichtsbarkeit durch den bischöflichen Richter, der auch auf der Freiheit vor am Haus eines Swarze in der Webirgasse, vor dem bischöflichen Hof auf der "Phuczin" und vor dem Backhaus vor dem Herrnthor zu Gericht gesessen habe,
10. die Strasse ausserhalb der Stadt vom Vyethor nach dem Kalkofen, die der Rat mit einer neuen Mauer verenget habe;
11. die Benachtheiligung der Einwohner der Freiheit auf dem Markte;
12. das Recht des Pfarrers zu St. Wenczlaw, Bier zu brauen;
13. 14. Streitigkeiten über den Schulunterricht und die Schüler am Dome;
15. die Öffnung und den Schluss des Herrnthors;
16. die Vereinbarungen, betreffend die Zeit des Bierbrauens auf der Freiheit und in der Stadt;
17. das Ausrufen des Weins und Biers der Domherren in der Stadt.