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Ulrich Bischof von Naumburg bekennt, dass er einen Zins, der der Kapelle St Johannis evangelist in der Naumburger Kirche verkauft worden sein, mit Einwilligung des Kapitels zurückgekauft und für gelegentlichen Ankauf anderer Einkünfte für die Kapelle für diese und ihren Rektor in Verwahrung gibt.
Ulrich Bischof von Naumburg bekennt, dass er einen Zins, der der Kapelle St Johannis evangelist in der Naumburger Kirche verkauft worden sein, mit Einwilligung des Kapitels zurückgekauft und für gelegentlichen Ankauf anderer Einkünfte für die Kapelle für diese und ihren Rektor in Verwahrung gibt.
Reg. Rosenfeld, Nr. 654
Datumszitat:
geben n.C.g. 1402, am sontag nvor sant Jacoffs tag.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Vlricus ep. Nuemburgensis bekennt, dass er einen Zins von 5 Schock gross. precis. In pretorio Ciczensi, der einst zu der mensa episcopalis gehörte und von einem seiner Vorgänger mit Zustimmung des Capitels wiederkäuflich – wie er gehört, wenn auch die Urkunden darüber verloren seinen - für 50 Schock der Capelle s. Johannis evangeliste in der Nuemburger Kirche verkauft worden sei, mit Einwilligung des Capitels zurückgekauft und dafür 50 Schock gross. precis. Dem Capitel zu gelegentlichem Ankauf anderer Einkünfte für die Capelle und ihren rector in Verwahrung gegeben habe; etwa wieder aufgefundene Urkunden über den frühren Verkauf sollen nun ungültig und aufgehoben sein. – Bestätigt und mitbesiegelt von Propst Johannes, Dechant Henningus und Capitel.
Siegel:
1. Sig. „maius“ des Bischofs pend an Perg.-Streifen
2. Sig. des Capitels
1.2. beschädigt in A.;
B.1. erhalten, 2 Fragm.
Dorsualvermerk:
A. Littere reempcionis V. sexag. De capelle s. Johannis evang. In ecclesie Nuemb.
B. Reempcio v sexag. Ad mensam episcopalem de pretorio in Cicze per dominum Vlricum.