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Ulrich Bischof von Naumburg bekennt, dass er einen Zins, der der Kapelle St Johannis evangelist in der Naumburger Kirche verkauft worden sein, mit Einwilligung des Kapitels zurückgekauft und für gelegentlichen Ankauf anderer Einkünfte für die Kapelle für diese und ihren Rektor in Verwahrung gibt.


Reg. Rosenfeld, Nr. 654
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