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Bischof Julius von Naumburg entscheidet einen Streit zwischen Dechant, Senior und Domkapitel einerseits und Bürgermeister und Rat zu Naumburg andererseits über die Absicht des Rates, das "wilde Wasser" aus der Stadt abzuleiten, durch den Stadtgraben auf die Freiheit beim Herrntor bis zum Salztor, dann durch einen Stollen in die Mausa und diese hinab in die Saale.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Urk. Nr. 1067
Datierung:
?1561 Mai 22?
Regest:
Bischof Julius von Naumburg entscheidet einen Streit zwischen Dechant, Senior und Domkapitel einerseits und Bürgermeister und Rat zu Naumburg andererseits über die Absicht des Rates, das "wilde Wasser" aus der Stadt abzuleiten, durch den Stadtgraben auf die Freiheit beim Herrntor bis zum Salztor, dann durch einen Stollen in die Mausa und diese hinab in die Saale.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1814
Datumszitat:
Geschehen und gegeben am Donnerstage nach Exaudi n. C. g. 1561
Historische Systematik:
16. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bischof Julius zu Naumburg entscheidet einen Streit zwischen Dechant, Senior und Domcapitel einer – und Bürgermeister und rat der Stadt Naumburg andererseits über die Absicht des Rates, das „wilde Wasser“ aus der Stadt, das sich zwischen dem Mergen= und der Freiheiten-Thor im Stadtgraben angesammelt, durch den Stadtgraben auf die Freiheit beim Herrnthor bis zum Saltzthor, dann durch einen Stollen in die Mausa und diese hinab zur Sala abzuleiten, welcher Absicht das Capitel wegen des üblen Geruchs und der Luftverpestung, wegen der Gefahr für die Keller der Einwohner und wegen der Schädigung seiner Felder, die schon so durch die Mause, besonders bei Regen, sehr litten, widersprochen habe, - folgendermassen, dass der Rat dieses Wasser auf bezeichnetem Wege, aber nur in einem ausgemauerten und bedeckten Stollen, abführen dürfe, sodass kein übler Geruch entstehen und das Wasser nicht in die Keller dringen könne, bei trotzdem entstehenden derartigen Schäden, die sich nicht abstellen liessen, aber den ganzen Wassergang abzuschaffen habe, dass ferner das Domcapitel für den Abfluss der Mausa einen Weg von der WagenBreite mit Erdaufwürfen gegen die Felder herstellen, gegen Entschädigung mit 70 Gulden durch den Rat, und in Stand halten, wobei auch der Rat die Hälfte der Unkosten tragen solle.
Siegel:
Sig. 1.-3. pend., erhalten.
1. des Bischofs Julius,
2. des Capitels,
3. der Stadt (von 1510).
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
-
Beschreibstoff:
?
Bemerkungen:
weitere Exemplare:
Acta, … Verräge des Bischofs Jul. mit dem Stadtrat (1541) betr. fol. 73 ff.
Collectanea fol. 118.
Grünes Buch, betr. Rat zu N. fol. 72 ff.
Verzeichnis kurf. Verträge etc. p. 229.