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Naumburger und Zeitzer Kapitel und Ratsmitglieder bekennen die jährliche Verzinsung von 100 Gulden auf ihre Städte für 4200 Gulden bei den Erfurter Brüdern Tyle, Jacoff und Heinrich von der Sachsen, und dass die Zinskäufer verlangt haben, mit der Genehmigung des Bischofs zuerst 100 Gulden an sie zu entrichten.
Naumburger und Zeitzer Kapitel und Ratsmitglieder bekennen die jährliche Verzinsung von 100 Gulden auf ihre Städte für 4200 Gulden bei den Erfurter Brüdern Tyle, Jacoff und Heinrich von der Sachsen, und dass die Zinskäufer verlangt haben, mit der Genehmigung des Bischofs zuerst 100 Gulden an sie zu entrichten.
Reg. Rosenfeld, Nr. 943
Datumszitat:
.. gegeben .. n.C.g. 1451, am mitwochin nach sent Leonhardis tag.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Bischof Petrus zu Numburg, Kirstan von Jhene, Peter Taymut, Bürgermeister, Hans Bertram, Heinrich Hesse, Kämmerer, Conrad Bottener, Barthol Arnold, Claus Matstett, Hans Gryten, Heinrich Voit von Segelicz, Claus Holderman, Hans Eichilman und Peter Sleehain Ratsgenossen und Gemeinde der Stadt Naumburg bekennen, dass sie mitsamt den Capiteln von Numburg und Czicz und dem Rat und der Stadtgemeinde zu Czicz 4200 Gulden in der Stadt Erffurd bei den Brüdern Tyle, Jacoff und Heinrich von der Sachsen, Bürgern daselbst, gegen Verzinsung mit 100 Gulden jährlich von ihren beiden Städten und Wiederablösung aufgenommen haben, dass aber die Käufer dieses Zinses eine Verschreibung des Bischofs und der Capitel verlangt haben, die beiden Städte sollten an diese, Bischof und beide Capitel, nicht eher den diesen schuldigen Zins entrichten, als bis sie jene 100 Gulden an sie abgezahlt hätten; nachdem der Bischof diese Genehmigung erteilt, bitten sie die Capitel um ihre Einwilligung und versprechen Schadloshaltung, abgesehen von den von ihnen selbst an Zinsen und Entschädigung an die von der Sachsen zu zahlenden Gelder.
Siegel:
2 SP an Pergamentstreifen
(1) Petrus, Bischof von Naumburger ="grosses", Verlust
(2) Stadt Naumburg = "grosses", Verlust
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Dorsualvermerk:
(a) Schaldelitz briff abir der von dir Sassen briff.
(b) data capitulo per episcophum et cives Nuemburgenses. 1451.