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Das Naumburger Domkapitel bekennt, dass der verstorbene Domherr Johannes Fulda eine Verschreibung von 10 Gulden Jahreszins auf das Haus des Bürgers Friderich Stans seiner Dienerin vermacht, diese ihrer Kirche übergibt unter der Bedingung, jährlich 5 Gulden zu erhalten, die nach ihrem Tod an den Schüler Johannes Wulff und später dem Kapitel zufallen sollen.
Naumburg, Domstiftsarchiv Naumburg, Nr. Cop. d. vorschr. n. Kaufbr. f. 192v.
Datierung:
?1479 Mai 1?
Ort:
Naumburg ?
Regest:
Das Naumburger Domkapitel bekennt, dass der verstorbene Domherr Johannes Fulda eine Verschreibung von 10 Gulden Jahreszins auf das Haus des Bürgers Friderich Stans seiner Dienerin vermacht, diese ihrer Kirche übergibt unter der Bedingung, jährlich 5 Gulden zu erhalten, die nach ihrem Tod an den Schüler Johannes Wulff und später dem Kapitel zufallen sollen.
Reg. Rosenfeld, Nr. 1177
Datumszitat:
gegeben n.C.g. 1479, am sonnabend Philippi und Jacobi der hl. apposteln tage.
Historische Systematik:
15. Jahrhundert
Transkription Vollregest:
Hartungus Andree, Domdechant, Andreas Konritz, Ältester, Nicolaus von Ertmanszdorff, Sänger, und Domcapitel zu Numburg bekennen, dass der verstorbene Domherr Johannes Fulda eine Verschreibung von 1467 über 10 G. jährlichen Zins, die auf dem Haus des Bürgers Friderich Stans in der Jacobsgasse zwischen Heinrich Joppe und Blasius Schelle haften, der Jerischen Berchte, seiner Dienerin, zugeeignet, und dass die Gersche den Zins ihrer Kirche zugewandt habe, doch so, dass sie auf Lebenszeit zu Michaelis und Walpurgis je 5 G. aus der Stiftsfabrik erhalten solle, die nach ihrem Tode an den Schüler Johannes Wulff und später an das Capitel zum Seelgeräte der Gerischen fallen sollten.